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   VGH Bayern, 22.08.2013 - 6 C 13.1498   

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https://dejure.org/2013,24315
VGH Bayern, 22.08.2013 - 6 C 13.1498 (https://dejure.org/2013,24315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2013 - 6 C 13.1498 (https://dejure.org/2013,24315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2013 - 6 C 13.1498 (https://dejure.org/2013,24315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Eilverfahren; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 6 C 13.1498
    Im Hauptsacheverfahren bemisst sich der Streitwert hingegen bei einem Klageantrag auf unmittelbare Beförderung nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG; bei einem Antrag auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens ist die Hälfte des sich aus § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG ergebenden Betrags maßgebend (BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 6 C 13.1498
    Danach wird der Streitwert in einem Eilverfahren, das - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle(n) gerichtet ist, nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 GKG mit dem vollen Auffangwert von 5.000 EUR bemessen, wobei sich die Anzahl der freizuhaltenden Stellen grundsätzlich nicht streitwerterhöhend auswirkt (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B.v . 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris -).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 6 C 13.1498
    Danach wird der Streitwert in einem Eilverfahren, das - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle(n) gerichtet ist, nach § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 GKG mit dem vollen Auffangwert von 5.000 EUR bemessen, wobei sich die Anzahl der freizuhaltenden Stellen grundsätzlich nicht streitwerterhöhend auswirkt (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B.v . 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris -).
  • OVG Hamburg, 27.02.2024 - 4 So 15/24
    Sodann stützt sich die Antragstellerseite auf eine beamtenrechtliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH München, Beschl. v. 22.8.2013, 6 C 13.1498, juris), nach der in einem Verfahren nach § 123 VwGO der volle Auffangwert gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und Abs. 2 GKG anzusetzen war.
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